Gesetzeshinweise
Wichtige Gesetzeshinweise auf einen Blick
Die im Anschluss dargestellte Liste der Gesetzeshinweise umfasst eine Auswahl von gesetzlichen Bestimmungen, die im Bereich der Pflege relevant sind.
Hinweis
Um zu dem genauen Wortlaut des jeweiligen Gesetzestextes zu gelangen, klicken Sie bitte auf den entsprechenden Link. Das sich daraufhin öffnende Fenster können Sie bei Bedarf einfach wieder schließen.
Sozialgesetzbuch (SGB) – Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung
Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung
- § 14 SGB XI : Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 36 SGB XI : Pflegesachleistung
- § 39 SGB XI : Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 41 SGB XI : Tagespflege und Nachtpflege
- § 42 SGB XI : Kurzzeitpflege
- § 45 SGB XI : zusätzliche Betreuungsdienstleistungen Das Pflege-Neuausrichtung-Gesetz